Ansässige Familien
- Das Kind muss zwischen 0 und 12 Jahre alt sein.
- Das Kind muss in Luxemburg wohnen.
- Der CSA-Beitritt muss bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.
- Die Betreuung muss bei einem anerkannten Chèque-Service-Accueil-Anbieter stattfinden.